(Aktualisiert am 24. April)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Osterferien liegen hinter uns und Corona ist immer noch da. Vor uns haben wir eine anstrengende Zeit für alle Beteiligten.
Wir haben beraten, Argumente abgewägt und versucht keinen zu vergessen. Es ist ein Spagat zwischen unserem Bestreben, allen Schülerinnen und Schülern mit ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und dem Wunsch, dass auch keiner der Schüler oder Kollegen krank werden soll.
So sollen die kommenden Wochen nach den Osterferien an der CKS aussehen:
- Die Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2) besteht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände, ebenso die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen.
- Am 20., 23. und 26. April finden die schriftlichen Abiturprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Die Prüflinge werden auf möglichst viele Räume im hinteren Teil der Schule mit den entsprechenden Aufsichten verteilt. Sie sollen ganz in Ruhe ohne störende Maske ihre Prüfungen ablegen können. Auch ist der Zeitrahmen für die Erst- und Zweitkorrektur sehr eng. Deshalb wird es zusätzliche Korrekturtage für einige Kollegen geben. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollten sich möglichst am Tag vorher auf das Coronavirus testen. Ein entsprechendes Angebot zur Selbsttestung in der Schule wird es wieder geben (weitere Informationen unten).
- Solange die schriftlichen Abitur-Prüfungen laufen (bis einschließlich 26.4.), kommen nur die 5. und 6. Klassen zum Präsenzunterricht in die Schule.
- Die Jahrgänge 7-13 werden ab Dienstag, dem 27.4. im wöchentlichen Wechselunterricht beschult.
- Schülerinnen und Schüler können weiterhin über den bekannten Weg formlos per E-Mail (an die Klassenlehrer und Schulleiterin) bis zum 14. Mai beurlaubt werden.
- Wir weisen darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Beurlaubung zu Hause bleiben, sich selbst um das Nachholen des Unterrichtsstoffes kümmern müssen. Natürlich lassen wir dabei keinen allein. Beurlaubte Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin Aufgaben per IServ, eine Kontrolle oder Rückmeldung seitens der Fachlehrkraft ist jedoch nicht vorgesehen. Die Teilnahme an Klassenarbeiten und Tests besteht auch weiterhin für beurlaubte Schülerinnen und Schüler.
- Schülerinnen und Schüler, die krank sind oder sich zwangsläufig in Quarantäne befinden, verlieren das „Anrecht“ auf Distanzbeschulung nicht. Hier gilt also die Regelung der regulären Handlungsanweisungen für den Distanzunterricht.
- Auf die Möglichkeiten der Testung ist unsere Ministerin in ihrem letzten Schreiben schon ausführlich eingegangen. Es gibt außerhalb des Testens direkt in der Schule und des Selbsttestens zu Hause auch noch die Möglichkeit weitere Testzentren zu nutzen. Die Einverständniserklärung für die Selbsttestung in der Schule können Sie hier downloaden.
- Sofern Sie in den Ferien eine Reise ins Ausland unternommen haben, so beachten Sie bitte dieses Merkblatt über die geltenden Quarantäneregeln für Reiserückkehrer.
Egal, wie lange unsere Planung Bestand hat, wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihr Schuljahr zufrieden mit ihren Ergebnissen beenden und GESUND in die Sommerferien gehen.
Dabei ist die 1. Priorität: GESUND zu bleiben und die 2. auch GESUND zu bleiben und erst dann kommt alles andere. Ich freue mich trotz aller widrigen Umstände auf die nächsten Wochen mit ihren Höhepunkten.
Schreiben Sie mir, falls Fragen auftreten, Sie Hilfe brauchen oder auch nur mal Ihre Meinung loswerden wollen.
Uns allen nur „gesunde Tage“ wünscht
Liane Laube
Schulleiterin CKS Ratekau